Wo ist das Problem, wenn das Teil bei der Besetzung aus arischem Besitz angeeignet wurde? Außerdem ist das Haus gekauft. Wenn eine Rückübertragung stattgefunden hat (was ich nicht weiß), müssen die Erben der Besitzer von vor 72 Jahren doch ausgezahlt worden sein.
Wo ist das Problem, wenn das Teil bei der Besetzung aus arischem Besitz angeeignet wurde? Außerdem ist das Haus gekauft. Wenn eine Rückübertragung stattgefunden hat (was ich nicht weiß), müssen die Erben der Besitzer von vor 72 Jahren doch ausgezahlt worden sein.